Wer wirtschaften kann, ist klar im Vorteil
Wie kalkuliere ich meine Angebote und wie viel muss ich verkaufen, damit ich als Unternehmer leben kann? Wann sind welche Steuern fällig und wie rechnen sich neue Mitarbeiter? Unternehmen, die konsequent nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gesteuert werden, stehen auch in Zukunft gut da, weiß Steuer- und Unternehmensberaterin Mag. Susanna Höbaus.
Welche Rolle spielt BWL für den Unternehmenserfolg?
Susanna Höbaus: Unternehmer/innen müssen Risiken eingehen, Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen. Das geht aber nur, wenn das nötige Basiswissen über die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge – beginnend bei einer ordentlichen Buchhaltung – vorhanden ist. Wer keinen Überblick über die Zahlen hat, muss das Unternehmen oft schnell wieder zusperren. Ich wäre deswegen sogar für die Unternehmerprüfung als Voraussetzung für eine Gründung.
Welche BWL-Skills sollten Unternehmerinnen jedenfalls haben?
Susanna Höbaus: Das fängt bei der Belegorganisation an und beim Wissen, wann ich welche Steuern zahlen muss. Es scheitern immer noch zu viele junge Unternehmen daran, dass sie zu wenig Rücklagen für das dritte Jahr gebildet haben, wenn die Steuern der Vorjahre bemessen und vorgeschrieben werden. Wichtig ist auch eine fundierte Kalkulation. Nehmen Sie zum Beispiel einen Gastronomiebetrieb, der wegen guter Umsätze ein größeres Lokal anstrebt. Wie viele Essen zu welchem Preis muss ich verkaufen, damit sich die Investitionen rechnen? Die Zahlen sind einfach die Handlungsgrundlage, auch wenn sie nicht zum Kerngeschäft gehören.
Wo können sich Unternehmer/innen dieses Wissen holen?
Susanna Höbaus: Neben dem Gründerservice der Wirtschaftskammer bieten Weiterbildungsinstitute wie das WIFI eine Reihe von Kursen zu den verschiedensten Themen der Betriebswirtschaft an. Für den gegenseitigen Erfahrungsaustausch finde ich auch unternehmerische Netzwerke sehr nützlich. Und natürlich stehen wir Steuer- und Unternehmensberater/innen den Unternehmen gerne bei.
Was empfehlen Sie bereits etablierten Unternehmerinnen?
Susanna Höbaus: Wenn ein Unternehmen wächst, dann ändern sich oft die Herausforderungen. Ein Meilenstein ist sicher, wenn neue Mitarbeiter/innen aufgenommen werden. Auch beim Personal muss ich wissen, welche Kapazitäten ich brauche und wie ich die Kosten im Griff habe. Je größer ein Betrieb, umso wichtiger wird Controlling. Da kann es nicht schaden, das BWL-Wissen aufzufrischen und sich gezielt weiterzubilden.
Wie werde ich im Rechnungswesen eigentlich Unternehmerin, also selbständig in den Berufssparten Buchhalterin, Bilanzbuchhalterin, Personalverrechnerin?
Susanna Höbaus: Wenn Sie als selbstständige/r Buchhalter/in, Bilanzbuchhalter/in oder Personalverrechner/in arbeiten möchten, müssen Sie eine Befähigungsprüfung bei der Paritätischen Kommission oder bei entsprechenden Instituten wie dem WIFI ablegen, welche akkreditierte Prüfungen anbieten. Das Wissen dafür können Sie sich selbst oder in Vorbereitungskursen erarbeiten. Nach bestandener Prüfung und wenn Sie genügend Praxis vorweisen können – beim Bilanzbuchhalter sind das drei Jahre – erteilt Ihnen die Paritätische Kommission die Befugnis zur Berufsausübung.
Zur Person: Mag. Susanna Höbaus (46) ist Geschäftsführerin der Neunkirchner Steuer- und Unternehmensberatung Suadeo Steuerberatungs GmbH. Die ausgebildete Wirtschaftspädagogin und Steuerberaterin ist seit vielen Jahren in der Erwachsenenbildung tätig, unter anderem am WIFI NÖ, an Pädagogischen Hochschulen und der Akademie der Wirtschaftstreuhänder. Daneben ist sie Autorin diverser Fachpublikationen und seit 2004 zertifizierte Wirtschaftsmediatorin.
Steuertipps für 2010
von Mag. Susanna Höbaus
- Kinderbetreuungskosten
Seit 2009 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Kinderbetreuung bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr steuermindernd geltend machen.
- Gewinnfreibetrag
Neu ab 2010 ist, dass allen Unternehmen für einen Gewinn von bis zu 30.000 Euro ein Grundfreibetrag von 13 Prozent zusteht. Das bedeutet: Beträgt der steuerpflichtige Gewinn € 30.000,--, reduziert sich die Steuerbemessungsgrundlage um € 3.900, was wiederum bei einer dementsprechenden Progression eine tatsächliche Verringerung der Steuerzahlung ab 2010 um € 1.685,-- bedeutet. Für Gewinne darüber hinaus steht der Freibetrag bis zu 100.000 Euro nur dann zu, wenn Sie in bestimmte