Zertifizierung: "Immobilienverwalter - Assistent/in (IMVA)" - Zertifizierung: "Immobilienverwalter - Referent/in (IMVR)"
Die Anforderungen an den Immobilienverwalter, als Auftragnehmer zwischen Abgeber und dem Interessenten einer Immobilie, werden seitens der Gesetzgebung und Rechtssprechung immer anspruchsvoller, sodass eine entsprechend kompetente Qualifizierung der Mitarbeiter in der Immobilienbranche wesentlich zur Professionalisierung beiträgt.
Standards für die Tätigkeit und Qualifikation von Mitarbeitern von Immobilienverwaltern wurden durch die Schaffung von ON-Regeln gesetzt.
- Qualifikationsstufe 1: Immobilienverwalter - Assistent/in (nach ONR 43002-1)
- Qualifikationsstufe 2: Immobilienverwalter - Referent/in (nach ONR 43002-2)
Zertifizierung
Die Zertifizierung erfolgt auf Antrag des Zertifikatswerbers durch die WIFI Zertifizierungsstelle wenn:
- der Antragssteller / die Antragstellerin die Vorbereitungskurse IMVA bzw. IMVR besucht und die entsprechenden Übungen absolviert hat oder
- vergleichbare Kurse/Ausbildungen erfolgreich absolviert hat, oder
- einen anderen Nachweis über das informell erworbene Wissen erbringen kann oder ersatzweise Beraufsausbildung und/oder Berufserfahrung nachweist
und
- das Zertifizierungsprogramm -
- Multiple Choice Test bei IMVA
- Projektarbeit, schriftliche Prüfung, Präsentation und Fachgespräch bei IMVR
erfolgreich absolviert hat (Anforderung im Detail für Stufe 1 und Stufe 2) (Anforderung im Details für Stufe 2)
Das nach ON EN ISO/IEC 17024 international anerkannte WIFI-Zertifikat "Immobilienverwalter - Assistent/in" bzw. "Immobilienverwalter - Referent/in" weist den Inhaber/die Inhaberin als Experten für Immobilienverwaltung aus, der/die seine/ihre Qualifikationen:
- durch einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht hat und diese
- durch laufende Weiterbildung auf dem Gebiet der Immobilienverwaltung während der Geltungsdauer des Zertifikates (6 Jahre) aufrecht erhält.
Rezertifizierung
Das Zertifikat IMVA/IMVR kann entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen (IMVA, IMVR) um weitere 3 Jahre verlängert werden, wenn bei fristgerechter Antragstellung (2 Monate vor Ablauf und 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit)
- ein schriftlicher Antrag (IMVA, IMVR)
- mit Nachweis der aufrechten Berufspraxis (und gegebenenfalls Auditpraxis) und
- Nachweis der Weiterbildung (Refreshing)
gestellt wird.
Bei Fristversäumnis ist eine Rezertifizierung nicht mehr möglich. Die Zertifizierungsprüfung muss zur Gänze neuerlich abgelegt werden.
Download
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Ansprechpartner
WIFI Zertifizierungsstelle: Ing. Mag. Lukas Bergmann, Kerstin Leitner
WIFI Wien: Mag. (FH) Elisabeth Fischer, Ing. Mag. Alexandra Lipp
WIFI Innsbruck: Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Wolfgang Lamprecht