Unfälle vermeiden und Arbeit sichern!

In Betrieben ab 11 Mitarbeitern ist die Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) vorgeschrieben - um Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz für jeden Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson wird in jedem Bundesland angeboten.

Die Sicherheitsvertrauensperson: Ansprechpartner und Vertreter

Unfallverhütung, Information, Aufzeigen von Sicherheitsmängeln, regelmäßige Rundgänge im Betrieb: Die Aufgaben von Sicherheitvertrauenspersonen sind vielfältig. Jede/r Mitarbeiter/in mit Interesse für die Themen Arbeitnehmerschutz/Sicherheitstechnik kann nach dieser Ausbildung als SVP tätig werden und eine verantwortungsvolle Funktion ausüben.

Grundlegende Kenntnisse in Arbeitssicherheit

In ca. 24 Lehreinheiten werden grundlegende Kenntnisse der Arbeitssicherheit vermittelt:

  • Betriebliche Unfallverhütung
  • Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften - in Bezug auf Betriebsmittel und -einrichtungen
  • Schutzvorrichtungen
  • Information über Schutzmaßnahmen
  • Motivation zum sicheren Verhalten im Betrieb
  • Umgang und Kontrolle persönlicher Schutzausrüstung
  • Gesetzliche Bestimmungen