Was bedeuten die akademischen Abschlüsse?
In Österreich unterscheidet man nach dem geltenden Hochschulrecht zwei Arten von akademischen Graden.
1. Abschlüsse zum Weiterstudieren auf der nächst höheren Stufe
Das sind akademische Abschlüsse, die für die Absolvierung eines Regelstudiums vergeben werden und zu einem Weiterstudium auf der nächsthöheren Stufe berechtigen: z.B. vom Bachelor zum Master zum Doktor oder PhD. Unter anderem sind das:
BA steht für „Bachelor“ und die erste Stufe eines Regelstudiums.
Der Bachelor wird nach Abschluss eines Studiums (mindestens 6 Semester) durch eine Universität oder Fachhochschule vergeben.
Je nach Studienrichtung heißen die Abschlüsse „Bachelor of Arts“ (BA) oder „Bachelor of Science“ (BSc).
Der Mastergrad wird nach Abschluss eines Masterstudiums an einer österreichischen öffentlichen oder privaten Universität bzw. Fachhochschule verliehen. Das Masterstudium dauert mindestens vier Semester.
Die genauen Bezeichnungen (z.B. „Master of Science“, „Master of Arts“, „Master of Law“) werden je nach Studienrichtung festgelegt. Am WIFI können Sie Bildungs- und Berufsberatung als MA abschließen.
2. Abschlüsse, die nicht automatisch zum Weiterstudieren berechtigen
Abschlüsse, die für die Absolvierung einer akademischen Ausbildung vergeben werden, aber nicht automatisch dazu berechtigen, auf der nächsthöheren Stufe weiter zu studieren. Diese sind insbesondere:
Der MAS ist ein österreichischer Mastergrad. MAS steht für „Master of Advanced Studies“. Der MAS wird durch eine Universität oder Fachhochschule in Österreich für den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Lehrgangs verliehen.

MSc steht für “Master of Science”. Dieser internationale Mastergrad wird für den Abschluss eines postgradualen Studiums bzw. Lehrgangs vergeben. MSc-Lehrgänge sind zumeist fachspezifisch ausgerichtet.

MBA steht für den Grad „Master of Business Administration“.
Ein MBA-Programm ist meist eine umfassende, international ausgerichtete Ausbildung im Bereich der Betriebswirtschaft und des General Managements.

Den Grad Akademische Experten/Akademischer Experte erwirbt, wer einen Lehrgang bzw. Abschluss mit mindestens 60 ECTS, d.h. einer Lehrgangsdauer von mindestens einem Jahr, absolviert.
ECTS-System: Credit Points für Ihre Leistung
ECTS bedeutet European Credit Transfer and Accumulation System. Das ECTS ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Es stellt sicher, dass die Leistungen von Studierenden an Hochschulen des europäischen Hochschulraums vergleichbar und auch grenzüberschreitend anrechenbar sind.
ECTS-Punkte messen ihren Arbeitsaufwand. Das geschieht durch den Erwerb von Leistungspunkten, so genannten ECTS-Credits, die man durch das Erreichen von Lernergebnissen erwirbt. Die Präsenzzeit in der Ausbildung umfasst – je nach Art der Lehrveranstaltung – etwa ein Drittel des Arbeitspensums. Der restliche Aufwand entfällt auf das Ausarbeiten von Präsentationen, Erstellen von schriftlichen Arbeiten, Lesen von Literatur, Prüfungsvorbereitung, Anwendung des Gelernten auf Situationen in der Praxis und andere Lernaktivitäten.
-
1 ECTS-Credit
entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden -
60 ECTS-Credits
werden für ein Studienjahr vergeben -
180 ECTS-Credits
sind für den Erwerb des Bachelor nötig -
90 bis 120 ECTS-Credits
sind zusätzlich für den Erwerb des Master nachzuweisen