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Die zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung geeigneten Personen müssen, neben den allg. Voraussetzungen (§3 Abs. 2 PBStV), verpflichtend auch folgende Schulungen nachweisen:§ 57a-Grundschulung über insgesamt 36 Std. für die Ermächtigung zur Begu...
10.06.2024 - 13.06.2024
Graz
1 Termin
§ 57a Ausbildungen Niederösterreich
Mit den passenden § 57a Schulungen bleiben Sie fachlich am Stand der Technik und verfügen über die Kenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.  Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen...
§ 57a Ausbildungen Niederösterreich
Mit den passenden § 57a Schulungen bleiben Sie fachlich am Stand der Technik und verfügen über die Kenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.  Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen...
§ 57a Weiterbildung
Mehrere Orte
+ 47 weitere Termine
§ 57a Ausbildungen Niederösterreich
Mit den passenden § 57a Schulungen bleiben Sie fachlich am Stand der Technik und verfügen über die Kenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.  Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen...
§ 57a Ausbildungen Niederösterreich
Mit den passenden § 57a Schulungen bleiben Sie fachlich am Stand der Technik und verfügen über die Kenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.  Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen...
§ 57a Ausbildungen Niederösterreich
Mit den passenden § 57a Schulungen bleiben Sie fachlich am Stand der Technik und verfügen über die Kenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.  Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen...
Für Absolventen einer § 57a Grundausbildung, bzw. für Personen, die bereits prüfermächtigt sind und die eine Prüfermächtigung für Fahrzeuge über 3,5 t anstreben. Für Absolventen einer § 57a Grundausbildung, bzw. für Personen, die berei...
14.06.2024 - 14.06.2024
Graz
1 Termin
§ 57a Ausbildungen Niederösterreich
Mit den passenden § 57a Schulungen bleiben Sie fachlich am Stand der Technik und verfügen über die Kenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.  Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen...
§ 57a Ausbildungen Niederösterreich
Mit den passenden § 57a Schulungen bleiben Sie fachlich am Stand der Technik und verfügen über die Kenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.  Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen...
Mit dieser Schulung unterstützen Sie die Verwaltungsabläufe der § 57a Überprüfung. In dieser Schulung lernen Sie den Umgang mit den beiden EDV-Verwaltungsprogrammen EBV und  VECOS. Grundlegende ...
28.06.2024 - 28.06.2024
Innsbruck
1 Termin
Verpflichtende periodische Weiterbildung für alle Personen, die bereits eine Ermächtigung für die Durchführung von wiederkehrenden Begutachtungen besitzen. Weiterbildungszyklus: 3 Jahre. Für alle Personen, die bereits eine Ermächtigung...
Bleiben Sie in Fahrt! Verlängern Sie mit diesem Weiterbildungskurs Ihren § 57a (KFG)-Bildungspass! Dies ist der Auffrischungslehrgang zur Aufrechterhaltung der bestehenden behördlichen Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutacht...
23.05.2024 - 23.05.2024
Klagenfurt
+ 33 weitere Termine
§ 57a Ausbildungen Niederösterreich
Mit den passenden § 57a Schulungen bleiben Sie fachlich am Stand der Technik und verfügen über die Kenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.  Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen...
Für alle Personen, die bereits eine Ermächtigung für die Durchführung von wiederkehrenden Begutachtungen besitzen, besteht die Verpflichtung der periodischen Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden. Für diese Weiterbildung ist ein 3-Jahres-Zyklus festgelegt...
22.05.2024 - 22.05.2024
online
1 Termin
Gesetzlich verpflichtend zur Erweiterung der Berechtigung für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit Sie erfahren den Grundaufbau und die Funktionen der Druckluftbremsanlage, gesetzliche Bestimm...
Zur Sicherstellung der Begutachtungsqualität müssen alle geeigneten Personen mindestens alle 3 Jahre an einer Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden teilnehmen.
25.04.2024 - 25.04.2024
Mehrere Orte
+ 59 weitere Termine
Zur Sicherstellung der Begutachtungsqualität müssen alle geeigneten Personen mindestens alle 3 Jahre an einer Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden teilnehmen.

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