Digitale Weiterbildungsförderung für KMU

Skill-Scheck-60.pngÖsterreichs Unternehmen digitalisieren sich. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor großen Herausforderungen: Geschäftsmodelle müssen angepasst, Vertriebswege neu erschlossen und Arbeitsprozesse müssen definiert werden. Dafür brauchen Mitarbeiter:innen die entsprechenden digitalen Kompetenzen.

Förderung von max. 5.000 Euro pro Mitarbeiter:in

Unternehmen können nun um Skills Schecks ansuchen. Ab 15. April 2024 können Anträge eingereicht werden.

Förderbar sind für Unternehmen mit Niederlassung in Österreich:

  • max. ein Scheck pro Person
  • max. 10 Schecks pro Unternehmen
  • max. 60 Prozent der Weiterbildungskosten
  • max. 5.000 Euro pro Scheck

Bitte beachten Sie: Ihr Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung und vor Ausstellung der Rechnung gestellt werden. Es sind nur Weiterbildungen abrechenbar, für die Sie eine Förderungszusage erhalten.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

Der Weg zur Förderung

1. Skills Scheck beantragen
2. Weiterbildung buchen
3. Weiterbildung besuchen
4. Endbericht einreichen
5. Förderung erhalten

Alle Informationen zur aktuellen Ausschreibung

Ausschreibung Skills Schecks 2024 | FFG

Skills Schecks 2024: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche WIFI-Kurse werden u.a. gefördert?

Außerdem können Sie eine Förderung für Kurse beantragen, die exklusiv in Ihrem Bundesland angeboten werden. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit dem zuständigen Kundenservice auf.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.     

Die Förderung ist branchen- und technologieoffen.

Ihr Skills Scheck Antrag kann mehrere Kurse umfassen, wenn diese von der gleichen Person und beim gleichen Weiterbildungsanbieter besucht werden. Eine Vermischung von Weiterbildungen verschiedener Personen oder verschiedener Anbieter im Antrag ist nicht zulässig.

Es können nur genehmigte Weiterbildungen gefördert werden. Ein Wechsel der Weiterbildung(en) nach Förderungszusage ist nicht möglich.

Der Aufbau welcher Kompetenzen wird gefördert?

Damit eine Weiterbildung mit dem Skills Scheck gefördert werden kann, muss sie deutliche inhaltliche Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Bereiche setzen:

  • Ökologische Nachhaltigkeit: Inhaltlicher Fokus auf     
    • Technologien für den ökologischen Wandel (z.B. Wasserstoff, Photovoltaik, Elektromobilität, eFuels, Smart Grids, Wärmepumpe), und/oder     
    • den Aufbau von Managementkompetenzen und Know-How für den nachhaltigen Einsatz dieser Technologien in der Wirtschaft (z.B. Ökobilanz, Energieberatung, Kreislaufwirtschaft, ökologisches Bauen, CO2-Fußabdruck und nachhaltiges Energiemanagement).  
  • Digitalisierung: Inhaltlicher Fokus auf     
    • digitale Technologien und IT-Anwendungen (z.B. Social Media, Cloud Computing, Big Data, BIM, Website, Office-Anwendungen), und/oder     
    • den Aufbau von digitalen Anwendungskompetenzen für den Einsatz dieser Technologien und IT-Anwendungen in der Wirtschaft (z.B. Webdesign, IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik).

Wann muss die Weiterbildung begonnen werden?

Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Skills Schecks begonnen werden. Das Rechnungsdatum muss nach Beantragung des Skills Schecks liegen. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden.  

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen sind einreichberechtigt. 

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.

Wie viel wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 Euro.
  • Die Förderquote beträgt maximal 60 Prozent der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
  • Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 10 Personen gefördert werden.
  • Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. 

Was wird nicht gefördert?

  • vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
  • Schulungsmaßnahmen, die nur einzelne Aspekte der beiden Schwerpunkte nachhaltige bzw. digitale Transformation aufweisen
  • die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
  • Beratungsleistungen
  • Produktschulungen (z.B. zur Inbetriebnahme neuer Maschinen, etc.)
  • Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
  • Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Kosten der dualen Lehrausbildung
  • Von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
  • Schulungen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen der EU-Mitgliedsstaaten
  • Weiterbildungen im Ausland
  • Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
  • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, beispielsweise im Rahmen einer (Bildungs-)Karenz
  • Weiterbildungen, die auf rechtliche Aspekte fokussieren (z.B. NIS2, DSGVO – außer, es geht um deren Implementierung in IT-Systemen)
  • Weiterbildungen zu allgemeinen Management- bzw. Organisationskompetenzen (z.B. Projekt-, Change-, Lean-Management, Scrum, Agile)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 Euro. Die Förderquote beträgt maximal 60 Prozent der förderbaren externen Weiterbildungskosten.

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:

    Bei EUR 5.000 Weiterbildungskosten werden 60% gefördert, also EUR 3.000.
    Bei EUR 8.334 Weiterbildungskosten werden 60% gefördert, also EUR 5.000.
    Bei EUR 9.000 Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.

Wie viele Skills Schecks werden pro Unternehmen ausgestellt?

In dieser Ausschreibung können pro Unternehmen max. 10 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter:in darf nur ein Skills Scheck gefördert werden. Das bedeutet, dass pro Unternehmen die Weiterbildung von max. 10 Mitarbeiter:innen im Zuge der Ausschreibung gefördert werden.

Wo kann ich den Antrag für eine Förderung einreichen?

Der Antrag kann von einem Unternehmen laufend - vor Beginn der gewählten Weiterbildung(en) und vor Rechnungslegung - im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 28.2.2025 eingereicht werden. 

Wann kann ich den Antrag für eine Förderung einreichen?

Der Antrag kann von einem Unternehmen laufend - vor Beginn der gewählten Weiterbildung(en) und vor Rechnungslegung - im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 28.2.2025 eingereicht werden. 

Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung, Einreichung der Rechnung als Endbericht im eCall und positiver Prüfung der bezahlten Rechnung durch die FFG. 

Kann ich mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Skills Schecks beantragen?

Die Einreichung mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages ist möglich. 

Weitere Details finden Sie auf der Webseite der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).