Weiterbildungszeit Weiterbildungszeit

Weiterbildungszeit

Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz

Die Weiterbildungszeit kommt! Bald gibt es die Weiterbildungsbeihilfe als Nachfolgemodell zu Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld. Sie ermöglicht Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug – z.B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen, aber auch Berufsreifeprüfung oder Studien-Abschlüsse.

Grüne Glühbirne auf einem weißen Hintergrund, symbolisiert Kreativität, nachhaltige Ideen und umweltfreundliche Innovation. Die Darstellung enthält Lichtstrahlen um die Birne.

Derzeit ist noch keine Antragstellung möglich, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist.

Die Beantragung der Beihilfe(n) ist voraussichtlich ab 8.6.2026 möglich. Der früheste Beginn der Aus- und Weiterbildung ist ebenfalls der 8.6.2026.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mit der Weiterbildungszeit bzw. der Weiterbildungsbeihilfe werden Aus- und Weiterbildungen gefördert, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind.
Auf der Website des AMS finden Sie die detaillierten Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit: allgemeine und persönliche Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit, Art der Aus- und Weiterbildungen, Dauer und vieles mehr.

Kurse für Ihre Weiterbildungszeit 

Auch für die Weiterbildungszeit finden Sie an den WIFIs zahlreiche Kurse und Ausbildungen.. Angebote finden Sie bei Ihrem Landes-WIFI. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der WKO und des AMS.