Weiterbildungszeit
Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz
Die Weiterbildungszeit kommt! Bald gibt es die Weiterbildungsbeihilfe als Nachfolgemodell zu Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld. Sie ermöglicht Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug – z.B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen, aber auch Berufsreifeprüfung oder Studien-Abschlüsse.
Derzeit ist noch keine Antragstellung möglich, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist.
Die Beantragung der Beihilfe(n) ist voraussichtlich ab 8.6.2026 möglich. Der früheste Beginn der Aus- und Weiterbildung ist ebenfalls der 8.6.2026.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Mit der Weiterbildungszeit bzw. der Weiterbildungsbeihilfe werden Aus- und Weiterbildungen gefördert, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind.Auf der Website des AMS finden Sie die detaillierten Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit: allgemeine und persönliche Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit, Art der Aus- und Weiterbildungen, Dauer und vieles mehr.
Kurse für Ihre Weiterbildungszeit
Auch für die Weiterbildungszeit finden Sie an den WIFIs zahlreiche Kurse und Ausbildungen.. Angebote finden Sie bei Ihrem Landes-WIFI.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der WKO und des AMS.