Hier handelt es sich um ein dekoratives Bildelement.

Ingenieurbüros

Zugangsvoraussetzungen für Ingenieurbüros

Ingenieurbüros sind hochqualifizierte, unabhängige Spezialisten. Sie befassen sich mit der Planung und Beratung in unterschiedlichen Fachgebieten:

  • Elektro- und Installationstechnik
  • Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
  • Maschinen- und Stahlbau
  • Technischen Chemie
  • Innenarchitektur
  • Raumplanung und Raumordnung
  • Landschaftsplanung
  • Landschaftsarchitektur
  • Vermessungswesen
Sie sind Sachverständige und Gutachter und unterliegen strengen Zugangsvoraussetzungen.


Wer ein Ingenieurbüro betreiben will, muss für das Gewerbe berechtigt sein. Die Teilnehmer:innen am Vorbereitungskurs zur Befähigungsprüfung erarbeiten sich die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Prüfungsinhalte.

Ingenieurbüros-Befähigungsprüfung: Inhalte

Die umfangreiche Befähigungsprüfung behandelt überwiegend Inhalte aus Rechtskunde und Betriebswirtschaft. Folgende Inhalte werden im Vorbereitungskurs behandelt:

  • Gewerberecht (inkl. WKO)
  • Gewerberechtliches Betriebsanlagenrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtschutz
  • Vergaberecht
  • Normen & Leistungsabwicklung
  • Honorarwesen und Kostenrechnung
  • Standesregeln
  • Technischer Arbeitnehmerschutz
  • Grundlagen der Sachverständigentätigkeit
  • Berufshaftpflicht
  • Steuerrecht
  • Unternehmensführung
  • Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht
  • Marketing

Befähigungsprüfung Ingenieurbüros

Die Befähigungsprüfung besteht aus 3 Modulen: Planende und überwachende Tätigkeiten, Sachverständigentätigkeit, sowie Unternehmensführung, jeweils schriftlich und mündlich.

Zur Gewerbeausübung benötigen Sie zudem Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer dem einschlägigen Fachgebiet des jeweiligen Ingenieurbüros entsprechenden Studienrichtung einer inländischen Universität oder eines Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet oder den erfolgreichen Besuch einer dem einschlägigen Fachgebiet des jeweiligen Ingenieurbüros entsprechenden inländischen berufsbildenden höheren Schule und eine mindestens sechsjährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachverband der Ingenieurbüros.

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