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Unternehmertum

Energy Sharing in Österreich: Energiegemeinschaften boomen

Gemeinsam Strom produzieren und dann miteinander teilen: Das ist die Idee hinter Energiegemeinschaften und Energy Sharing. Die gesetzliche Grundlage dafür gibt es in Österreich seit 2021. Seither haben Energiegemeinschaften in Österreich ein rasantes Wachstum verzeichnet. Ende 2025 waren bereits mehr als 6500 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften in Betrieb. 

Was sind Energiegemeinschaften?

Wer seinen eigenen Strom produziert, kann eine Gemeinschaft gründen – egal ob Haushalt, Gemeinde oder Unternehmen. So kann überschüssige Energie an Verbraucher in der Umgebung verkauft werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitglieder der Energiegemeinschaft am selben regionalen Stromnetz hängen.

Welche Energiegemeinschaften gibt es?

Es gibt lokale, regionale und nationale Energiegemeinschaften. Die Ausprägungen sind sehr unterschiedlich; die Auswahl an verfügbaren Gemeinschaften ist groß und vielfältig.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEAs) ermöglichen seit 2017 das Teilen elektrischer Energie zwischen mehreren Teilnehmern die über eine gemeinsame Hausanschlussleitung versorgt sind. Für eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ist keine eigene juristische Person erforderlich.
Der große Vorteil: Es entfallen 100 % der Netzentgelte und Abgaben.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEGs) ermöglichen seit 2021 das gemeinschaftliche Produzieren, Verbrauchen, Speichern und Verkaufen von Energie aus erneuerbaren Quellen im geographischen Nahebereich.
Wichtig: Eine EEG muss eine eigene Rechtsperson sein – ein Verein, eine Genossenschaft oder Ähnliches. Man unterscheidet zwischen der regionalen erneuerbaren Energiegemeinschaft, bei der alle Teilnehmer an derselben Mittelspannungssammelschiene der Umspannwerks angeschlossen sind und der lokalen Erneuerbaren Energiegemeinschaft, bei der alle Teilnehmer am selben Transformator angeschlossen sind.

Bürger-Energiegemeinschaften

Bürgerenergiegemeinschaften sind nicht an einen geographischen Nahebereich gebunden, weshalb den Teilnehmern auch keine Netzkostenersparnis gewährt wird. Teilnehmer können neben natürlichen Personen auch juristische Personen sein, wobei sie im Fall von Groß- und Energieunternehmen keine Kontrolle über die Energiegemeinschaft ausüben dürfen.
Wie auch bei der Erneuerbaren Energiegemeinschaft ist die Gründung einer eigenen Rechtsperson erforderlich.

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Welche Vorteile hat eine Energiegemeinschaft?

Eigene Produktion

Energiegemeinschaften sind in der Lage, einen häufig sehr großen Teil des Bedarfs mit der eigenen Produktion zu decken. Mitglieder einer Energiegemeinschaft bleiben dabei weiterhin Kunden bei ihrem bisherigen Stromversorger.
Völlige Unabhängigkeit ist derzeit schwer erreichbar: Energiegemeinschaften setzen bisher fast nur auf Solarstrom. Wind-, Wasser- oder Biomassekraftwerke sind für Private schwer umsetzbar. Viel Potenzial gäbe es hier allerdings auf Ebene der Gemeinden.

Finanzielle Anreize 

Je nachdem, wie groß das Einzugsgebiet ist, reduziert sich der Preis für das Netznutzungsentgelt, weil die Gemeinschaften den Strom regional austauschen und so das Stromnetz entlasten. Bei Bürgergemeinschaften fallen dagegen die vollen Netzgebühren an. Abgesehen davon muss für Strom aus Energiegemeinschaften kein Erneuerbaren-Förderbetrag und keine Elektrizitätsabgabe bezahlt werden. 

Effektive Nutzung von Ressourcen

Energiegemeinschaften sind effektiv: Viele Menschen investieren gemeinsam in eine Anlage.

Energy Sharing braucht Know-how 

Wer Energie teilen will, muss vorher viele Überlegungen anstellen.
  • Gründe ich eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder eine Bürgergemeinschaft?
  • Wo und wie muss ich mich registrieren?
  • Nach welchem Modus teile ich die erzeugte Energie zwischen den einzelnen Beteiligten auf?
  • und viele weitere Fragen
Vor der Gründung bietet es sich deshalb an, sich eingehend zu informieren.
Zahlreiche Infos und Tools gibt es auf der Seite der Informationsstelle für Energiegemeinschaften.

Tipp: Online-Kurs am WIFI

Teilnehmer:innen lernen praxisnah, wie Energy-Sharing-Modelle - wie Erneuerbare Energiegemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften, Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sowie künftig Peer-to-Peer-Modelle - gegründet, organisiert und wirtschaftlich betrieben werden können. Der Schwerpunkt liegt auf Kosten- und Steueroptimierung, Netzentgeltreduktion sowie einer schnellen, praxistauglichen und rechtskonformen Umsetzung.