Skills Schecks 2026
Digitale Weiterbildungsförderung für KMU
Österreichs Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen Geschäftsmodelle anpassen, Vertriebswege neu erschließen und Arbeitsprozesse neu definieren. Dafür brauchen Mitarbeiter:innen die entsprechenden Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Förderung von max. 5.000 Euro pro Mitarbeiter:in
Unternehmen können nun um Skills Schecks ansuchen. Anträge können elektronisch eingereicht werden.
Förderbar sind für Unternehmen mit Niederlassung in Österreich:
- max. ein Scheck pro Person
- max. 5 Schecks pro Unternehmen
- max. 50 Prozent der Weiterbildungskosten
- max. 5.000 Euro pro Scheck
Bitte beachten Sie: Ihr Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung und vor Ausstellung der Rechnung gestellt werden. Es sind nur Weiterbildungen abrechenbar, für die Sie eine Förderungszusage erhalten.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen.
Der Weg zur Förderung
1. Skills Scheck beantragen
2. Weiterbildung buchen
3. Weiterbildung besuchen
4. Endbericht einreichen
5. Förderung erhalten
Alle Informationen zur aktuellen Ausschreibung
Ausschreibung Skills Schecks 2026 | FFG
Skills Schecks 2026: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche WIFI-Kurse werden u.a. gefördert?
- Ausbildung zum Digitalisierungsexperten
- CompTIA Security+ Zertifizierungsvorbereitung
- Creative Grafik mit Affinity
- Cyber Security – NIS 2 Praxis-Check
- Data Science & Business Analytics
- Datenanalyse mit Excel und Power BI
- E-Mail-Marketing
- Intensivkurs: KI in der Wirtschaft
- KI-Akademie
- KI-Führerschein
- Nachhaltigkeitsmanagement
- Netzwerkadministrator:in
- Systemadministrator:in
- Virtual Reality, Augmented Reality & Gamedesign
- Web & Social Media Marketing Management
- Zertifizierte KI-Beauftragte
Außerdem können Sie eine Förderung für Kurse beantragen, die exklusiv in Ihrem Bundesland angeboten werden. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit dem zuständigen Kundenservice auf.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Skills Schecks unterstützen Unternehmen mit Niederlassung in Österreich bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Im Fokus stehen Weiterbildungen zu Schlüsseltechnologien und Stärkefeldern der Industriestrategie Österreich 2035. Dazu zählen Künstliche Intelligenz und Dateninnovation, Chips und elektronische Komponenten, fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Quantentechnologie und Photonik, fortgeschrittene Werkstoffe, Life Sciences und Biotechnologie, Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätstechnologien sowie Weltraum- und Luftfahrttechnologien.
Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, die nicht zur österreichischen Bundesverwaltung gehören. Es können Unternehmen jeder Rechtsform (zum Beispiel AG, GmbH, KG, OG) einen Antrag stellen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind ausgeschlossen.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im Antragsformular bestätigt, in den letzten drei Jahren die Obergrenze von insgesamt 300.000 EUR an De-minimis-Förderungen nicht überschritten zu haben. Bitte beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung und die darin genannten Ausnahmen.
Skills Schecks können auch für Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen beantragt werden.
Nicht förderbar sind:
- Unternehmen in Gründung
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z. B. Clusterorganisationen, Vereine mit entsprechendem Vereinszweck)
- Selbstverwaltungskörper, staatliche Verwaltungen, Behörden und Gemeinden
Gefördert werden Kosten für externe berufliche Weiterbildungen, die zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.
Damit eine Weiterbildung mit einem Skills Scheck gefördert werden kann, muss sie deutliche inhaltliche Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Bereiche der Transformation setzen:
- Ökologische Nachhaltigkeit
Weiterbildungen mit Fokus auf den ökologischen Wandel, die nachhaltige Ausrichtung von Geschäftsprozessen sowie den Aufbau von Transformationskompetenzen – sowohl auf strategischer als auch auf praktischer Umsetzungsebene.- Technologien für den ökologischen Wandel
z.B. Wasserstoff, Photovoltaik, Elektromobilität, eFuels, Smart Grids, Wärmepumpe, Energiespeichertechnologien mit klarem Umwelt- bzw. Klimanutzen / zur Integration erneuerbarer Energien / zur Dekarbonisierung von Energiesystemen / mit Beitrag zur Emissionsreduktion, Carbon Management - Management- und Anwendungskompetenzen für nachhaltige Technologien
z.B. Ökobilanzierung, CO2-Fußabdruck, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, ökologisches Bauen, und nachhaltiges Energiemanagement zur Integration erneuerbarer Energien bzw. Reduktion von Treibhausgasemissionen - Nachhaltige Materialien & industrielle Kreisläufe
z.B. Recyclingtechnologien, Sekundärrohstoffe, nachhaltige und innovative Materialien (wie biobasierte Materialien, Leichtbau, Holzbau), Stoffkreisläufe
- Technologien für den ökologischen Wandel
- Digitalisierung, Daten und Automatisierung
Weiterbildungen mit Fokus auf digitale Kompetenzen und Technologien – von grundlegenden digitalen Fähigkeiten bis hin zu spezialisierten daten-, KI- und automatisierungsbasierten Anwendungen.- Digitale Technologien & IT-Anwendungen
z.B. Webdesign und digitale Nutzererfahrungen, IT-Sicherheit und Cybersecurity, Programmierung und Softwareentwicklung, Systemadministration, Cloud Computing, BIM, Digitale Marketinganwendungen - Advanced Manufacturing & Lieferketten
z.B. Robotik & kollaborative Robotersysteme, Additive Fertigung (3D-Druck), Automatisierungstechnik in der Produktion, Digitale Logistik und Supply-Chain Systeme - Daten-, KI- und Automatisierungskompetenzen
z.B. Big Data, KI, Smart Manufacturing, IoT- und KI-basierte Produktionssysteme, Digitale Zwillinge, Machine Learning
- Digitale Technologien & IT-Anwendungen
- Weiterbildungen, die vor der Einreichung begonnen oder bereits abgeschlossen wurden
- Weiterbildungen ohne klaren Schwerpunkt auf ökologische Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung und ohne Bezug zur Industriestrategie Österreich 2035
- Teilnahme an Tagungen, Kongressen oder Konferenzen
- Weiterbildungskosten, die bereits von anderer Stelle gefördert werden (keine Mehrfachförderung)
- Beratungsleistungen
- Produktschulungen (z.B. Softwareschulungen vom Hersteller der Software)
- Weiterbildungen zur Digitalisierung für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
- Flatrate-Angebote mit Pauschalzugang zu einem größerem Weiterbildungsangebot
- Weiterbildungen zu digitalen Grundkenntnissen (z.B. ECDL/ICDL, Office-Grundkenntnisse oder Kollaborationstools)
- Weiterbildungen zu allgemeinem Energiemanagement oder Energieeinsparung ohne ökologischen Schwerpunkt (z.B. Energieberater:in)
- Schulungen zu gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten (z.B. Abfallbeauftragte:r)
- Weiterbildungen zu allgemeinen Management- bzw. Organisationskompetenzen (z.B. Projekt-, Change-, Lean-Management, Scrum, ITIL, Agile, Requirements Engineering), auch wenn sie häufig im IT-Kontext oder für Ökologisierungsprozesse eingesetzt werden
- Individuell zugeschnittene Weiterbildungen (Inhouse-Schulungen)
- Nachhaltigkeitsthemen ohne Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit (z.B. ESG, SDGs, CSR)
- Weiterbildungen mit Fokus auf rechtliche Aspekte (z.B. NIS2, DSGVO – außer, es geht um deren Implementierung in IT-Systemen)
- Weiterbildungen in Elektrotechnik, Elektronik oder Netzwerkinstallation
- Ergänzende Zertifizierungen (optional), die nicht automatisch Bestandteil der Weiterbildung sind
- Abschlussarbeiten ohne dazugehörige Weiterbildung
- Kosten der dualen Lehrausbildung
- Weiterbildungen im Ausland
- Sonstige Kosten wie Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten, ÖH-Beitrag, Bearbeitungsgebühren
- Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, beispielsweise im Rahmen einer (Bildungs-)Karenz
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Scheck 50 % der externen Weiterbildungskosten, maximal jedoch 5.000 EUR pro Scheck. Das Unternehmen kann für max. 5 Mitarbeiter:innen ein Skills Scheck beantragen.
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).
- Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden.
- Die Weiterbildung muss spätestens 4 Wochen nach Antragstellung beginnen.
- Die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme darf max. 18 Monate betragen. Achtung: Die Frist von 18 Monate startet mit dem Antragsdatum, nicht mit dem Beginn der Weiterbildung.
- Im Antrag sind Weiterbildungsstart und -ende anzugeben. Die Weiterbildung muss bis zum angegebenen Weiterbildungsende abgeschlossen sein.
- Für jede:n Mitarbeiter:in ist ein eigener Skills Scheck zu beantragen.
- Pro Mitarbeiter:in ist nur eine Weiterbildung zulässig.
- Pro Unternehmen können maximal 5 Schecks genehmigt werden.
- Die Rechnung zu der Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
- Die Weiterbildung muss einen deutlichen Schwerpunkt auf ökologische Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung aufweisen. Besonders berücksichtigt werden Schwerpunkte in den Schlüsseltechnologien und Stärkefeldern der Industriestrategie Österreich 2035.
- Die Weiterbildung muss öffentlich zugänglich auf der Website des Anbieters dokumentiert sein. Ein direkter Link zur Weiterbildungsbeschreibung ist verpflichtend anzugeben. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die tatsächlich am Markt verfügbar sind (keine individuell zusammengestellten Weiterbildungen).
- Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter besucht werden.
- Ein Wechsel der Weiterbildung nach Förderungszusage ist nicht möglich. Es kann nur die genehmigte Weiterbildung gefördert werden.
- Bei Weiterbildungen mit einem Pauschalpreis für mehrere Personen sind die Kosten pro Teilnehmer:in auszuweisen. Pro Teilnehmer:in ist der anteilige Preis förderbar. Beispiel: Die Kosten betragen 10.000 Euro, 10 Mitarbeiter:innen nehmen teil – hier sind 5 Skills Schecks förderbar, mit jeweils 1.000 Euro Kosten und 500 Euro Förderung.
- Skills Schecks können auch für Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen beantragt werden.
Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.
Detaillierte Informationen finden Sie direkt bei der Einreichung bzw. im eCall-Tutorial.
Nach Abschluss der genehmigten Weiterbildung und der Bezahlung der Rechnung müssen Sie die Originalrechnung als Endbericht im eCall übermitteln.
Im Zuge des Endberichts verlangt die FFG korrekte und vollständige Rechnungen und Dokumente.
Stichprobenartig werden auch weitere Dokumente wie beispielsweise die Teilnahmebestätigung, ein Überweisungsbeleg oder die Bestätigung eines Arbeitsverhältnisses nachgefordert bzw. vor Ort geprüft.
Die Einreichung des Endberichts muss spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Weiterbildung erfolgen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung des Endberichts durch die FFG. Die Rechnung (Originalbeleg) ist spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Weiterbildung im eCall als Endbericht einzureichen.
Die Originalbelege (z.B. Rechnung Weiterbildungskosten) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.B. Kontoauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Die FFG hat während der gesamten Laufzeit der Förderung und auch danach die Möglichkeit, die von den Fördernehmenden gemachten Angaben und die Abwicklung der Förderung auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen.