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Das CE-Zeichen steht auf fast jedem technischen Produkt. Aber was steckt dahinter? Warum geht das alle im Betrieb etwas an? Ein kurzer Überblick – mit Infos zur neuen EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR.
Mehr als ein Aufkleber
CE steht für „Conformité Européenne". Wer das Zeichen anbringt, erklärt damit rechtlich verbindlich: Dieses Produkt erfüllt alle einschlägigen EU-Vorgaben. Das ist nicht nur eine Formalität, sondern das Ergebnis eines durchlaufenen Konformitätsbewertungsverfahrens mit technischen Unterlagen und einer EU-Konformitätserklärung. Beides ist Pflicht, bevor ein Produkt den Betrieb verlässt.
Umgekehrt gilt: Das Zeichen darf nur dann angebracht werden, wenn tatsächlich eine EU-Rechtsvorschrift dafür gilt. Einfach draufkleben ist ausdrücklich unzulässig.
Die Verantwortung dafür liegt beim Hersteller.
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CE-Kennzeichnung lernen
Alle KurseDer Hersteller trägt die Verantwortung
Formal trägt der Hersteller die Verantwortung. In der Praxis heißt das: Die CE-Kennzeichnung ist nicht nur Sache der Rechts- oder Qualitätsabteilung, sondern setzt voraus, dass bereits in der Konstruktionsphase die richtigen Entscheidungen getroffen werden, in der Fertigung die Anforderungen tatsächlich umgesetzt sind und die Dokumentation den realen Stand des Produkts widerspiegelt.
Die Schritte bis zum Zeichen – von der Definition der vorgesehenen Verwendung über die Analyse der Produktanforderungen bis zur Konformitätserklärung – richten sich nach der Arbeit entlang des gesamten Herstellungsprozesses.
Ein Produkt, mehrere Richtlinien
Für ein einziges Produkt können mehrere EU-Richtlinien gleichzeitig gelten. Zum Beispiel zur Sicherheit, zur elektromagnetischen Verträglichkeit, zur Energieeffizienz. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung aller zutreffenden Vorschriften. Welche das konkret sind, ist nicht immer auf Anhieb klar. Hier liegt in der Praxis oft das erste Problem.
Neu seit Dezember 2024: die GPSR
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung 2023/988). Sie greift dort, wo spezifische CE-Vorschriften Lücken lassen oder ganz fehlen, und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, auch ohne nationalen Umsetzungsakt.
Eine interne Risikoanalyse ist für jedes Produkt Pflicht, und die technischen Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahrt und aktuell gehalten werden (IHK Region Stuttgart).
Relevant ist auch: Wer ein Produkt so verändert, dass sich das auf die Sicherheit auswirkt und diese Änderung in der ursprünglichen Risikobewertung nicht vorgesehen war, gilt selbst als Hersteller, unabhängig davon, wer das Produkt ursprünglich produziert hat (IHK Region Stuttgart).
Am Ball bleiben
Das CE-Zeichen ist kein Selbstläufer. Es setzt voraus, dass bekannt ist, welche Vorschriften gelten, dass die Dokumentation lückenlos ist und dass Produktänderungen die Konformitätsbewertung neu auf den Plan rufen. Wer das ernst nimmt, ist nicht nur rechtlich abgesichert – sondern schützt auch die Menschen, die am Ende mit dem Produkt arbeiten.
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