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Lernen & Leben

Zeit fürs Lernen: Die Weiterbildungszeit ist da!

Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz

Seit 8. Juni 2026 kann beim AMS die neue Weiterbildungszeit beantragen. Das ist eine echte Neuigkeit für alle, die sich schon länger überlegen, beruflich nochmal richtig durchzustarten. Wir erklären euch, was sich geändert hat und was ihr wissen müsst.

Was ist neu?

Die Weiterbildungszeit ersetzt die bisherige Bildungskarenz. Das Ziel: mehr Fokus auf echte, arbeitsmarktrelevante Qualifikationen. Die Förderung läuft nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell. Für Wenigverdiener:innen ist das deutlich attraktiver als das alte Modell, das sich nur am Arbeitslosengeld orientiert hatte.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Selbst wenn ihr alle Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag abgelehnt werden.

Wenn jemand mehr als 3.465 Euro brutto pro Monat verdient (halbe ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, Stand Juni 2026), muss sich der Arbeitgeber mit 15 Prozent an der Beihilfe beteiligen.

Wer kann es beantragen?

Ein paar wichtige Voraussetzungen:

  • Mindestens 12 Monate vollversicherungspflichtig beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Weiterbildungszeit
  • Wer bereits ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium hat, muss mindestens 4 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben
  • Kein Anschluss an Elternkarenz mehr möglich – es gilt eine Wartefrist von 26 Wochen
  • Kein laufender Bezug von Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld in den letzten 26 Wochen

Die genauen Voraussetzungen finden sich auf der Webseite des AMS.

Deine Weiterbildungszeit am WIFI

Mehr Infos

Welche Kurse werden gefördert?

Hier wird's für alle Kursteilnehmer:innen interessant. Das AMS fördert nur noch Ausbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind – in Präsenz oder Live-Online-Format. Reine eLearning-Kurse, Hobbykurse oder innerbetriebliche Schulungen sind nicht förderbar.

Gut, dass genau das die Stärke der WIFIs ist. Wir bieten ein breites Spektrum an anerkannten Aus- und Weiterbildungen, die diese Kriterien erfüllen.

Mindestumfang für die Weiterbildungszeit (Auszug)

  • 20 Wochenstunden (bei Betreuungspflichten: 16 Stunden)
  • Bei einem Studium: 20 ECTS pro Semester
  • Mindestdauer: 2 Monate

Weiterbildungsteilzeit (Auszug)

  • Die Förderung wird nur aliquot in Anspruch genommen.
  • Mindestdauer: 4 Monate
  • Mindestumfang: 10 Wochenstunden
  • Reduktion auf 8 Stunden bei Betreuungspflichten möglich

Wie läuft die Beantragung ab?

  1. Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Weiterbildungszeit treffen;
  2. Beratung und Information beim WIFI
  3. Antrag beim AMS stellen – frühestens 3 Monate vor Kursbeginn; dafür erforderlich: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Kursanmeldung, Bildungsplan;
  4. Erst nach positiver AMS-Entscheidung wird die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber wirksam.

In der Vereinbarung müssen außerdem der aktuelle Bildungsstand, die geplante Maßnahme und ein konkretes Bildungsziel angegeben werden. Das heißt: Du weißt am besten schon, welche Weiterbildung du besuchen willst, bevor du mit deinem Arbeitgeber sprichst.

Wer weniger als 3.465 Euro brutto verdient, muss vorab eine verpflichtende Bildungsberatung bei einem BerufsInfoZentrum des AMS absolvieren.

Ihr überlegt, welcher WIFI-Kurs zu euren Zielen und den Förderkriterien passt? Wir helfen euch gerne dabei, die richtige Weiterbildung zu finden – damit aus dem Antrag auch wirklich eine neue Chance wird. 

Wird mein Kurs durch Weiterbildungszeit gefördert?