Jetzt Bildungskarenz anpacken!

Die Bildungskarenz ist eine Chance. Sie ermöglicht Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug – z.B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen, aber auch Schulabschlüsse, Berufsreifeprüfung oder Studien-Abschlüsse.

Bildungskarenz: Kurse und Ausbildungen 

An den WIFIs finden Sie zahlreiche Kurse und Ausbildungen, die sich für Ihre Bildungskarenz eignen. Angebote finden Sie bei Ihrem Landes-WIFI. Hier finden Sie die Voraussetzungen für die Bildungskarenz.

Die Expertinnen und Experten der WIFI-Bildungsberatung widmen sich Ihren Weiterbildungswünschen gerne auch persönlich.

Bildungskarenz: Häufig gestellte Fragen

Was ist Bildungskarenz?

Die Bildungskarenz ist eine Möglichkeit zur Weiterbildung. Arbeitnehmer/innen können in Bildungskarenz gehen, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist. 

Wer sich berufsbegleitend weiterbilden möchte, hat die Möglichkeit zur Bildungsteilzeit.

Ab wann kann man Bildungskarenz beantragen?

Für Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen bereits mehr als sechs Monate gedauert hat, gibt es die Möglichkeit der Bildungskarenz. Sie kann für die Dauer von zwei Monaten bis maximal einem Jahr in Anspruch genommen werden.

Wie oft kann man Bildungskarenz beantragen?

Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

Während der Bildungskarenz erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbildungsgeld. Die Höhe entspricht jener des Arbeitslosengeldes. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld müssen Sie beim AMS stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der WKO und des AMS.