Kurse und Seminare zum NIS-Gesetz (NISG)
Cybercrime ist ein Risiko für viele Unternehmen. Gemäß der NIS2-Richtlinie kann man sich vor Angriffen schützen. In den WIFI-Kursen und Seminaren erfahren Sie schon jetzt, wie Sie effektive Maßnahmen in Ihrem Unternehmen einführen - und die EU-Regelungen umsetzen.
Wir erweitern unser Kursangebot zur NIS2-Richtlinie laufend.
Jetzt neu: eLearning für Entscheidungsträger:innen
Die WIFIs haben eine eLearning-Lernstrecke zum NISG entwickelt. Der Online-Kurs vermittelt in 6-8 Einheiten temporeich und kompakt, was Entscheider:innen wissen müssen:
- Welche Auswirkungen haben rechtliche Rahmenbedingungen auf mein Unternehmen?
- Welche Auswirkungen haben Cyberangriffe auf meine Lieferkette?
- Wie kann ich Schadenspotenziale für mein Unternehmen reduzieren?
- Wie kann ich mehrere Themengebiete überblicken und steuern?
- In welchem Zusammenhang steht das NIS-Gesetz mit der DSGVO und dem AI Act?
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Für Umsetzer:innen: Cyber Security Praxis-Check
Der Cyber Security Praxis-Check richtet sich an Personen, die neue Regelungen im Betrieb umsetzen müssen - von IT-Fachkräften bis zur/zum CIO. Im Rahmen von 24 Lehreinheiten lernen die Teilnehmenden verschiedene Angriffsformen und -wege kennen und diskutieren konkrete Fallbeispiele:
- Welche Schritte sind im Falle eines Angriffs zur Schadensbegrenzung erforderlich?
- Welche Meldepflichten bestehen?
Die Teilnehmenden erarbeiten gemeinsam eine Checkliste mit To-dos.
Jetzt anmelden - für aktuelle Infos
Die EU-Richtlinie muss im österreichisches Recht umgesetzt sein. Erst dann zeigt sich konkret, was Unternehmen ändern müssen.
WIFI bietet schon jetzt kompakte Kurse zum Thema NIS-Gesetz. In Kürze bieten wir zusätzlich Schulungen für Führungskräfte. Wer sich anmeldet, wird von uns rechtzeitig mit Kursinfos versorgt.
FAQ zum Thema NISG/NIS2
Was ist die NIS2-Richtlinie?
NIS steht für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme. Derzeit gilt die NIS-Richtlinie aus 2016, die in Österreich mit dem NIS-Gesetz umgesetzt wurde. Die derzeit geltenden Regelungen betreffen vorwiegend Unternehmen der kritischen Infrastruktur und Anbieter digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud Computing-Dienste). Seit Jänner 2023 gilt die Richtlinie NIS2.
Ab wann gelten die neuen Regelungen für Unternehmen?
Die NIS2-Richtlinie ist am 16. Jänner 2023 in Kraft getreten und wird die derzeit geltende Richtlinie zur Netz- und Informationsystemsicherheit (NIS-Richtlinie) ersetzen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 17. Oktober 2024 umsetzen, in Österreich mit dem NIS-Gesetz. Wann genau diese Richtlinie in die Österreichische Gesetzgebung übergeht, ist noch nicht klar.
Aktuelle Informationen zu NIS2 auf WKO.at