Kraftfahrer-Kurs für den gewerbsmäßigen Güter- und Personenverkehr
Seit 2. Mai 2008 gibt es in Österreich eine Verordnung über Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Die WIFIs in Österreich haben dazu ein passendes Ausbildungspaket geschnürt: Die Inhalte werden kompakt und praxisnah vermittelt - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Jetzt informieren!
Kurs-Inhalte gemäß der gesetzlichen Verordnung
Folgende Berufskraftfahrer sind von der "Verordnung über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr" betroffen:
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Berufskraftfahrer im Güterverkehr
Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern (Führerscheinklassen C, C1) -
Berufskraftfahrer im Personenverkehr
Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Führerscheinklasse D) -
Staatsangehörige eines Drittlandes,
deren Arbeitgeber in einem EU-Land niedergelassen sind und die im EU-Raum eingesetzt werden
Die Berufskraftfahrer werden in den WIFI-Kursen gemäß der Vorgaben fortgebildet. Die Weiterbildung umfasst 5 Themenblöcke, die jeweils in einer 7-Stunden-Einheit absolviert werden:
- Rationelles Fahrverhalten
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Wirtschaftliche Fahrweise
Optimierung des Kraftstoffverbrauchs - Ladungssicherung
- Sozialrechtliche Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit
Berufskraftfahrer-Weiterbildung im Führerschein
Berufskraftfahrer müssen nach der Weiterbildung den Nachweis der zuständigen Führerscheinbehörde erbringen. Die Behörde vermerkt dann die Weiterbildung im Führerschein - die damit für 5 Jahre gültig ist. Wird danach kein Nachweis erbracht, verliert der Lenker die Berechtigung im Personen- oder Güterbeförderungsgewerbe innerhalb der EU.