Digitale Weiterbildungsförderung für KMU
Österreichs Unternehmen digitalisieren sich. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor großen Herausforderungen: Geschäftsmodelle müssen angepasst, Vertriebswege neu erschlossen und Arbeitsprozesse müssen definiert werden. Dafür brauchen Mitarbeiter:innen die entsprechenden digitalen Kompetenzen.
Förderung bis max. 5.000 Euro pro Mitarbeiter:in
Unternehmen können nun um Weiterbildungsförderung ansuchen. Bis 31. März 2024 können Anträge eingereicht werden.
Alle Informationen sowie die Einreichmöglichkeit finden Sie hier:
Ausschreibung Skills Schecks 2023 | FFG
Skills Schecks 2023: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche WIFI-Kurse werden u.a. gefördert?
- KI-Akademie
- PC-Einsteiger:in
- ECDL Base
- ECDL Standard
- Office-Grundlagen
- Tipp-Topp-Tipptraining
- Virtual Reality, Augmented Reality & Gamedesign
- Creative Grafik mit Affinity
- Web & Social Media Marketing Management
- CompTIA Security+ Zertifizierungsvorbereitung
- Netzwerkadministrator:in
- Systemadministrator:in
- Ausbildung zum Digitalisierungsexperten
- Data Science & Business Analytics
- Datenanalyse mit Excel und Power BI
- Digitale Grundkompetenz
- Internet of things and Cloud Computing
Außerdem können Sie eine Förderung für Kurse beantragen, die exklusiv in Ihrem Bundesland angeboten werden. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit dem zuständigen Kundenservice auf.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen, die dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen, die von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können.
Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen bzw. digitalen Transformation aufweisen. Auch Inhouse-Schulungen können mit den Skills Schecks gefördert werden.
Alle gewünschten Weiterbildungen müssen:
- innerhalb eines Antrages dargestellt werden,
- dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen,
- von derselben Person besucht werden,
- bei demselben Weiterbildungsanbieter besucht werden,
- innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden.
Der Aufbau welcher Kompetenzen wird gefördert?
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Kompetenzen, die für den ökologischen Wandel erforderlich sind, also auf erneuerbaren Energie basierenden und digitalisierten Technologien. Hier sind beispielsweise Weiterbildungen in den Bereichen Wasserstoff, Elektromobilität, Photovoltaik, eFuels und CO2-Neutralität enthalten.
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Managementkompetenzen bzw. Know-How über den Einsatz der oben genannten Technologien und Produktionsprozesse für eine nachhaltige und digitale Transformation des Unternehmens. Beispielsweise Nachhaltigkeitsmanagement, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Logistik.
- Digitale Kompetenzen und die Umsetzung der Technologien in Unternehmen, beispielsweise IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik, BIM, Blockchain, Webdesign.
Wann muss die Weiterbildung begonnen werden?
Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Skills Schecks begonnen werden. Das Rechnungsdatum muss nach Beantragung des Skills Schecks liegen. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen sind einreichberechtigt.
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.
Wie viel wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 Euro.
- Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
- Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden.
- Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.
Was wird nicht gefördert?
- vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
- Schulungsmaßnahmen, die nur einzelne Aspekte der beiden Schwerpunkte nachhaltige bzw. digitale Transformation aufweisen
- die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
- Beratungsleistungen
- Produktschulungen (z.B. zur Inbetriebnahme neuer Maschinen, etc.)
- Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
- Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
- Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
- Kosten der dualen Lehrausbildung
- Von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
- Schulungen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen der EU-Mitgliedsstaaten
- Weiterbildungen im Ausland
- Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
- Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, z.B. im Rahmen einer (Bildungs-)Karenz
- Weitere Details
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 Euro. Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:
- Bei 5.000 EUR Weiterbildungskosten werden 80 Prozent gefördert, also 4.000 Euro.
- Bei 6.250 EUR Weiterbildungskosten werden 80 Prozent gefördert, also 5.000 Euro.
- Bei 7.000 EUR Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. 5.000 Euro in Kraft.
Wie viele Skills Schecks werden pro Unternehmen ausgestellt?
In dieser Ausschreibung können pro Unternehmen max. 25 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter:in darf nur ein Skills Scheck gefördert werden. Das bedeutet, dass pro Unternehmen die Weiterbildung von max. 25 Mitarbeiter:innen im Zuge der Ausschreibung gefördert werden.
Wo kann ich den Antrag für eine Förderung einreichen?
Der Antrag kann von einem Unternehmen laufend - vor Beginn der gewählten Weiterbildung(en) und vor Rechnungslegung - im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 31.3.2024 eingereicht werden.
Wann kann ich den Antrag für eine Förderung einreichen?
Der Antrag kann von einem Unternehmen laufend - vor Beginn der gewählten Weiterbildung(en) und vor Rechnungslegung - im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 31.3.2024 eingereicht werden.
Wann wird die Förderung ausbezahlt?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung, Einreichung der Rechnung als Endbericht im eCall und positiver Prüfung der bezahlten Rechnung durch die FFG.
Kann ich mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Skills Schecks beantragen?
Die Einreichung mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages ist möglich.
Weitere Details finden Sie auf der Webseite der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).