Food Design: Einzigartiger Design-Lehrgang
Essen liegt im Trend. Dabei geht es nicht nur ums Konsumieren, sondern um Erfahrungen. Konsumenten verlangen nach neuem Essen, neuen Utensilien, neuen Räumen. Als Food Designer/in entwickeln Sie dafür innovative Konzepte.
Im akademischen Lehrgang Food Design lernen die Teilnehmer/innen, Nahrungsmittel zu inszenieren, zu entwickeln und zu verkaufen. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der New Design University St. Pölten durchgeführt.
Food Design heißt Konzepte entwickeln und umsetzen
Ihre Food Design Skills können Sie in verschiedenen Bereichen einsetzen:
- Konzepte für Gastronomie- und Hotelbetriebe entwickeln
- Produkte für Lebensmittelhersteller kreieren
- Beratung für Ferienregionen, landwirtschaftlich geprägte Gebiete oder herstellende Unternehmen
- Food Design Events umsetzen
- Trends setzen und die internationale Szene erobern
Studieninhalte: Food Design für die Praxis
Das Herzstück des Lehrgangs sind Design-Workshops. Sie erlernen den gesamten Ablauf von Food Design Prozessen und werden so zu kritischen und experimentellen Designer/innen.
- Entwurfsstudio
- Designgrundlagen: Design- & Kulturgeschichte, Designtechniken, Food Design Strömung ...
- Produktentwicklung und Lebensmitteltechnologie
- Nachhaltigkeit & Food Design
- Designpraxis: Experimentelles praktisches Food Design u.a.
- Gastronomische Praxis: Kochen, Servieren, Warenkunde u.a.
Ihr Abschluss: Akademische/r Expertin/Experte
Im Lehrgang erarbeiten sich die Teilnehmer/innen die theoretischen und praktischen Voraussetzungen für Funktionen in der Lebensmittelbranche. Nach vier Semestern erwerben die Teilnehmer/innen den Titel Akademische/r Expertin/Experte.
Ideal für Design- und Tourismus-Fachleute
Der universitäre Lehrgang richtet sich an Absolvent/innen von Tourismusschulen und Schulen aus den Bereichen Möbelbau, Design und Nachhaltigkeit, Fachleute aus den Bereichen Gastronomie und Tourismus, Produkt-, Industrie- und Interior Designer usw.
Voraussetzung für die Zulassung ist
- Reifeprüfung (Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer mindestens zweijährigen facheinschlägigen Berufspraxis
- Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung
- Mindestalter von 18 Jahren