Jetzt Heimhelfer/in werden

Heimhelfer/innen unterstützen betreuungsbedürftige Menschen im täglichen Leben. Sie helfen beim Einkaufen, aber auch bei der Körperpflege. Um diese Verantwortung tragen zu können, brauchen Heimhelfer/innen pflegerisches Grundwissen.

Ausbildung für Heimhelfer/innen: Theorie und Praxis

Im Ausbildungsmodul erwerben die Teilnehmer/innen pflegerisches Grundwissen. 

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 200 Lehreinheiten, die sich unter anderem zusammensetzen aus:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Unterstützung im Zusammenhang mit Ausscheidungen
  • Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit
  • Unterstützung beim Lagern
  • Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln

Praktische Ausbildung

Das Praktikum absolvieren Sie in einer ambulanten Einrichtung im Ausmaß von 120 Stunden sowie in (teil-)stationären Einrichtungen im Ausmaß von 80 Stunden.

Unter Anleitung und Aufsicht einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson werden Sie betreuungsbedürftige Menschen bei der Haushaltführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens unterstützen. Dabei geht es auch um die Förderung von Kontakten zum sozialen Umfeld und die Teamarbeit mit z.B. Hauskrankenpfleger/innen.

Ihr Abschluss: WIFI-Zeugnis

Sie schließen den WIFI-Kurs mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung über das Ausbildungsmodul ab. Sie ergänzen dieses Wissen mit dem Praxismodul.

Ideal auch für Sozialberufe

Die Ausbildung richtet sich an Personen, die neben der gesundheitlichen Eignung die Motivation, das Verständnis und die Bereitschaft zur Arbeit mit kranken, behinderten, alten und pflegebedürftigen Menschen mitbringen. Die Teilnehmer/innen sind auch häufig Angehörige von Sozialbetreuungsberufen, z.B. Diplom-Sozialbetreuer, Fach-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung.

Teilnahmevoraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre, ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, polizeiliches Führungszeugnis.